Mittwoch, 24. Oktober 2012

Urlaubsreise Aktuell: Flugausfall bei Streik- wer zahlt?


Haftet die Fluggesellschaft bei Flugausfall durch Mitarbeiterstreik?



Mitarbeiterstreik bei Reiseunternehmen oder Fluch der Karibik? Vorfreude auf den Urlaub, alle Jahre wieder träumen wir kurz bevor es losgeht schonmal unseren Urlaub entgegen. Dieses Jahr steht bei uns die Karibik auf dem Programm.  Na dann, Auf die Plätze - Fertig - Los ! 

In diesem Artikel bringe ich euch näher ob es einen Flugausfall durch einen Streik überhaupt geben kann. Ich zeige auf was ganz genau bei einem Flugstreik passieren kann, wie die Reisenden darauf reagieren und wer eigentlich bei einem Flugausfall durch einen Streik haftet. Unser Urlaub beginnt..


Streik am Flughafen- Flieger bleiben am Boden
..wir packen unsere 7 Sachen und auf geht es zum Flughafen. 

Für eine Handvoll von uns Urlaubern kann im wahrsten Sinne des Wortes, der Start ins Traumland schon vor Beginn zu einem Alptraum werden.

Denn pünktlich zu Beginn der Urlaubsaison kann es passieren, uns Reisende plötzlich eine ganz andere Überraschunge blüht.

Der Sommer hat gerade begonnen, die Hitze und Wärme- welche er mit sich bringt, ist uns bekannt und auch bei den meisten gern gewollt. 

Doch worum es nun geht ist dann wohl doch etwas zu heiß für uns.  

KANN EIN FLUGAUSFALL DURCH STREIK ÜBERHAUPT VORKOMMEN ?


Ja, ein Flugausfall ausgelöst durch einen Streik kann durchaus passieren. 

Denn in sämtlichen Branchen beginnt der Kampf. Es kämpfen Konzerne gegen Gewerkschaften und Gewerkschaften gegen Konzerne. Im Mittelpunkt der Arena Verhandlungen: Lohnkosten, Urlaub und Einmalvergütungen. Die Waffen sind Arbeitsniederlegung und ein langer Atem. Die Opfer: Wir.

(Reise)Konzerne haben dabei die Aufgabe einen zu hohen Anstieg der Personalkosten-  zu vermeiden-"koste es, was es wolle.." !  Kommt es zu keiner Einigung, zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberpartein, folgt in der Regel ein Streik. Mit anderen Worten, unser Urlaubsflieger fliegt uns nicht in den Urlaub. Jedenfalls nicht pünktlich.


WAS PASSIERT BEI EINEM STREIK BEI FLUGGESELSCHAFTEN ?

 
Sollte es tatsächlich zu einem Streik kommen werden temporär Ausfälle von ganzen Prozessketten, innerhalb eines Konzerns lahmgelegt. Bei keiner anderen Branche zeigen sich die Auswirkungen so stark bei den Verbrauchern als bei Verkehrs-und Reiseveranstaltern sowie Fluggesellschaften. Denn besonders im Dienstleistungssektor geht so ein Streik selten an uns Verbrauchern unbemerkt vorüber. Gerade bei der Flug- und Reisebranche. 

Zum Ärger vieler Reisenden, ist hier scheinbar jedes Jahr eine andere Abteilung am Zug. Mal sind es die Piloten, mal die Stewardessen und manchmal auch die Fluglotsen. Mit einem etwas ängstlichem Fokus- gerichtet auf den eigenen Urlaub, verfolgen wir, angehende Urlauber gespannt die aktuellsten Entwicklungen in den Nachrichten. Denn wir wollen ganz genau wissen wie wohl die aktuelle Situation auf dem Kriegsschauplatz der Egozentrie ist.

Werden potentielle Urlauber befragt, sehen diese in der Regel so einen Streik mit etwas gemischten Gefühlen entgegen. Und das ist garnicht so verkehrt. Denn einige derer, welche vielleicht schon Morgen mit vollbepacktem Gepäck am Checkpoint stehen werden, fragen sich nicht zu Unrecht:  Komme ich überhaupt in meinen wohlverdienten Urlaub? Und noch viel wichtiger:  Kommt die jeweilige Fluggesellschaft für einen eventuellen Flugausfall auf?


WAS BEZAHLEN DIE FLUGGESELLSCHAFTEN BEI FLUGAUSFALL DURCH EINEN STREIK?



Richtlinien der Haftung bei Piloten Streik- wer bezahlt die Rechnung bei einem Flugausfall?

  • Fluggäste gehen leer aus! Bei einem Pilotenstreik bekommen Reisende keine Ausgleichszahlung. Wird ein gebuchter Flug wegen eines Streiks innerhalb der Airline annulliert, haben Passagiere keinerlei Ansprüche auf Ausgleichszahlungen. Entschied das Bundesgerichtshof Karlsruhe mit seinem Urteil. 
  • Dies gilt aber nur; wenn die Gesellschaft, welche für den Flug verantwortlich ist, alles daran setzt, den ursprünglichen Flugplan aufrecht zu erhalten. Im vorliegendem Fall hatte die Airline mit einem Sonderflugplan auf die Streikankündigung reagiert. 
  • Laut Europäischer Fluggastrechteverordnung Stehen Passagieren nach einer Annullierung des Resieverkehrsmittels, pauschal 6oo Büro zu, es sei denn, der Flugausfall geht auf außergewöhnliche Umstände zurück. Und dazu zählt auch ein Streik der eigenen Piloten.

Neu überarbeitet 02/2015 - Autor: Christian Müller
Quelle: Reiseinfo ADAC


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